Um das größte öffentliche Wegenetz der Gemeinde Schweiggers, welches sich in der KG Sallingstadt befindet, zu erhalten, sind immer wieder wichtige Maßnahmen notwendig. Diese wurden heuer im Sommer und Herbst durchgeführt.
Ende Juli wurden die Güterwege in Richtung Walterschlag saniert. Diese Sanierungen waren notwendig, da es aufgrund der Starkregenereignisse des Vorjahres zu teils massiven Ausschwemmungen kam. Durchgeführt wurden dies durch die Firmen David Krecek und der Wegebaufirma Neunteufel. Der Materialtransport, sowie die Arbeitsstunden der landwirtschaftlichen Betriebe Wally und Hipp Dietmar erfolgten unentgeltlich, sowie auch der Wassertransport zum Wegbewässern (durchgeführt von Stefan Wally und Christopher Edelmaier). Diese Bewässerung vor dem Anwalzen dient zur optimalen Verdichtung des Materials.
Zur selben Zeit führte Günter Hipp eine weitere wichtige Wegerhaltungsmaßnahme durch, nämlich das Bankett abmulchen. Dies wird meist einmal jährlich an den wichtigsten öffentlichen Wegen erledigt, um den seitlichen Bewuchs im Zaum zu halten.
Im Oktober dann, erfolgte die nächste bedeutende Maßnahme, das Bankettschneiden. Dies wurde seitens der Bauhofmitarbeiter mit einem Grader zum Heckanbau an den Traktor durchgeführt. Der Abtransport des Materials erfolgte dankenswerter Weise wieder unentgeltlich, diesmal durch die landwirtschaftlichen Betriebe Wally, Edelmaier, Haider und Ruß. Hier wurden an nur einem Tag an zirka 2,4km Güterweglänge der hohe Anwuchs am Bankett entfernt, damit das Wasser nicht am Asphalt stehen bleibt und mit der Zeit den Weg ruiniert.
Alle Maßnahmen wurden vom Ortsvorsteher Stefan Wally organisiert, dieser bedankt sich bei seinen Unterstützern bei den diversen Arbeiten, sowie bei der Marktgemeinde Schweiggers für die Finanzierung.
Ortsvorsteher und die Marktgemeinde bitten weiterhin die Wege sauber zu halten und dass sich die Grundeigentümer mehr an die Verpflichtung halten die Wege freizuschneiden (auch schwach befahrene Wege).
ALLE Grundeigentümer sind dazu verpflichtet, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen bis an die Grundgrenze und bis zu einer Höhe von 4,5m zurückzuschneiden (§91 StVO)!